Leitfaden: Das vereinfachte Risikomodell der EU-KI-Verordnung
Der Leitfaden erklärt das vereinfachte Risikomodell der Verordnung (EU) 2024/1689 in vier Stufen:
- Inakzeptables Risiko – verbotene Praktiken nach Art. 5.
- Hochrisiko – Systeme nach Anhang I und III, Art. 6–27.
- Begrenztes Risiko – Transparenzpflichten nach Art. 50.
- Minimales Risiko – keine besonderen risikoklassenbezogenen Pflichten; andere Rechtsgebiete können weiterhin gelten.
Direkt einstufen: Detailprüfung oder Kurz-Einstufung.