Rechtsstand 30.06.2026NeuDigital Omnibus final beschlossen (Rat 29.06.2026) – Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ausstehend. Zur Chronik →

Welche Pflichten hat Ihr KI-System nach der EU-KI-Verordnung?

Prüfen Sie unverbindlich die Risikoklasse und die Pflichten Ihres KI-Systems nach der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Lokal im Browser, ohne Anmeldung und ohne Speicherung Ihrer Eingaben. Rechtsstand 30.06.2026 unter Berücksichtigung des Digital Omnibus.

Das vereinfachte Risikomodell der KI-Verordnung

  • Inakzeptables Risiko – verbotene Praktiken nach Art. 5 (z. B. Social Scoring).
  • Hochrisiko – Systeme nach Anhang I und III (z. B. Bewerbung, Kredit, kritische Infrastruktur), Art. 6–27.
  • Begrenztes Risiko – Transparenzpflichten für Chatbots und KI-Inhalte, Art. 50.
  • Minimales Risiko – keine besonderen risikoklassenbezogenen Pflichten des AI Act; Querschnittspflichten (z. B. Art. 4 KI-Kompetenz) und anderes Recht (DSGVO, Urheber-, Arbeits-, Produktsicherheitsrecht) können weiterhin gelten.
  • Basismodelle / GPAI – eigene Spur außerhalb der Pyramide: Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (z. B. große Sprachmodelle) mit eigenen Pflichten nach Art. 51–55; systemisches Risiko ab 10^25 FLOP Trainingscompute.

Einstufen und prüfen

Nachschlagen und verstehen

  • Leitfaden – das Risikomodell erklärt.
  • Verordnung – vollständige Gliederung des AI Act mit Direktlinks zum amtlichen Text.
  • Chronik – Gesetzgebung, Fristen und Digital Omnibus.
  • Methodik – Entscheidungslogik und geprüfte Referenzfälle.

Häufige Fragen zur EU-KI-Verordnung

Ist mein KI-System hochriskant?

Hochriskant sind vor allem Systeme in den acht Bereichen des Anhang III (z. B. Bewerberauswahl, Kredit-Scoring, kritische Infrastruktur) sowie sicherheitsrelevante KI in Produkten nach Anhang I (Art. 6). Eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 greift nicht bei Profiling.

Fällt mein Chatbot unter die Transparenzpflichten (Art. 50)?

Ja. Direkte Interaktion mit Menschen muss als KI offengelegt werden (Art. 50 Abs. 1); erzeugte KI-Inhalte sind zu kennzeichnen (Abs. 2 und 4). Es gibt Ausnahmen, etwa wenn die Nutzung offensichtlich ist.

Wie ist GPT bzw. ein GPAI-Modell reguliert?

GPAI-Modelle laufen als eigene Spur außerhalb der Risiko-Pyramide: Pflichten nach Art. 51–55. Ab 10^25 FLOP Trainingscompute wird systemisches Risiko vermutet.

Ab wann gilt die KI-Verordnung?

Verbote seit 2.2.2025, GPAI-Modellpflichten seit 2.8.2025, allgemeine Anwendung und Transparenz ab 2.8.2026; nach dem Digital Omnibus Hochrisiko (Anhang III) ab 2.12.2027 und (Anhang I) ab 2.8.2028 (Veröffentlichung ausstehend).

Bin ich Anbieter oder Betreiber?

Anbieter entwickelt bzw. bringt unter eigenem Namen in Verkehr; Betreiber nutzt ein fremdes System beruflich. Mehrere Rollen sind möglich; nach Art. 25 kann ein Betreiber zum Anbieter werden.

Minimales Risiko – gelten dann gar keine Pflichten?

Es entfallen die risikoklassenbezogenen Pflichten des AI Act; Querschnittspflichten (Art. 4 KI-Kompetenz) und anderes Recht (DSGVO usw.) gelten weiter.